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DIE STADT ESSEN SUCHT EINE*N

Fachbereichsleiter*in für das Amt für Bauordnung

Kennziffer: 2026-23-63-TD

  • Bewerbungsfrist03.05.2026
  • Stellenartunbefristet
  • EinsatzortFachbereich 63 -Amt für Bauordnung-
  • Entgelt/BesoldungBesoldungsgruppe B 2 LBesO bzw. Sondervertrag z.Zt. 9.805,86€
  • ArbeitszeitumfangVoll- und Teilzeit

Hinweise zur Stellenanzeige:

Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.

Mobiles Arbeiten ist in Abstimmung mit dem zuständigen Geschäftsbereichsvorstand möglich.

Bauen mit Verantwortung – für eine zukunftsfähige Stadt Essen!

In Essen nimmt die Bauordnung mit ihren vielfältigen Anforderungen eine immer wichtigere Rolle ein. Die Sicherstellung von Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsstandards in einer immer größer werdenden Baupolitik ist von gesamtstädtischer Bedeutung. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und garantiert die Stabilität und Funktionalität von Bauten und trägt damit zur allgemeinen Lebensqualität der Essener Bürger*innen bei.

Die vielfältigen Prozesse und die Entwicklung der Bauordnung können Sie innovativ mitgestalten.

Der neue Fachbereich 63 - Amt für Bauordnung- umfasst rund 100 Mitarbeitende, die in derzeit drei Abteilungen die Aufgaben der städtischen Bauordnung wahrnehmen.

Die Aufgaben und Dienstleistungen des Fachbereiches sind vielfältig und umfassen unter anderem die verwaltungsseitige Bearbeitung baurechtlicher Angelegenheiten – wie allgemeine Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen, Schornsteinfegerangelegenheiten sowie Baulasten –, die allgemeine und die Sonderbauaufsicht, die Prüfung statischer Nachweise, die Weiterentwicklung der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens der Stadt Essen sowie die vielfältigen Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Sie verstärken das Amt für Bauordnung bei diesen Aufgaben:

  • Motivierende Leitung und Führung des Fachbereiches mit zukünftig rund 100 Mitarbeitenden im Sinne unserer Führungsleitlinien, die u. a. die Schaffung von Freiräumen für Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit oder auch die glaubwürdige, stärkende und nachhaltige Führung der Mitarbeitenden beinhaltet
  • Zielgerichtete Steuerung und Koordinierung der Verwaltungsabläufe und der Aufgabenwahrnehmung "Baurechtsangelegenheiten im Sinne von Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen, Schornsteinfegerangelegenheiten, Werbeanlagen, Baulasten, (Sonder-)Bauaufsicht, Statik und die Digitalisierung des Baugenehmigungsprozesses sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde“
  • Professionelle Projektsteuerung
  • Ausgeprägte, lösungsorientierte Kooperation mit anderen Fachbereichen und Behörden sowie kommunalen und regionalen Akteurinnen*Akteuren
  • Souveräne Vertretung des Fachbereiches in Fachgremien und Ausschüssen sowie in Beratungen mit Politik, BürgerinnenBürgern sowie sonstigen AkteurinnenAkteuren
  • Aktive Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in Planungsprozessen

Vorteile und Benefits

Dieses Profil zeichnet Sie aus:

Die Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte in der Kommunalverwaltung, bei Landes- oder Bundesbehörden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Architektur oder des Bauingenieurwesens und verfügen darüber hinaus über die Laufbahnbefähigung der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in einer Regellaufbahn des technischen Dienstes oder einer Laufbahn besonderer Fachrichtung und
  • Sie bekleiden ein Amt mindestens der Besoldungsgruppe A 15 LBesO (Stichtag Ausschreibungsende)
  • Bewerben können sich auch Beschäftigte, die über ein abgeschlossenes Studium der Architektur oder des Bauingenieurwesens verfügen und sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer Eingruppierung mindestens in der Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA oder eines vergleichbaren Tarifvertrages befinden. Die (Weiter-)Beschäftigung erfolgt als Tarifbeschäftigte*r außertariflich entsprechend der Besoldungsgruppe B 2 LBesO A NRW
  • Mindestens fünfjährige Berufserfahrung im technischen Dienst in der öffentlichen Verwaltung (Kommunal- oder Landes-/Bundesverwaltung)
  • Nachgewiesene mindestens dreijährige Führungserfahrung und daraus hervorgehende Führungs- und Motivationskompetenzen zur Umsetzung der Führungsleitlinien der Stadt Essen
  • Mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Bauordnung
  • Fundiertes Fachwissen in den Bereichen des Allgemeinen Verwaltungs-, des Planungs- und des Baurechts sowie des Baunebenrechts, des Städtebaus und der Architektur
  • Ausgeprägte analytische Fähigkeiten sowie ein dienstleistungsorientiertes Denken und Handeln
  • Sicherer Umgang mit Politik, BürgerinnenBürgern sowie sonstigen AkteurinnenAkteuren und der Öffentlichkeit
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Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:

  • Persönlichkeitskompetenz: Belastbarkeit I Entscheidungsvermögen I Geistige Beweglichkeit I Leistungsbereitschaft
  • Soziale Kompetenz: Durchsetzungsfähigkeit I Führungskompetenz I Konfliktfähigkeit I Überzeugungskraft
  • Methodenkompetenz: Analytisches Denkvermögen I Innovatives Denken I Planungsvermögen I Urteilsvermögen

Kommen Sie zum Team Stadt Essen!

Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 03.05.2026 über unser Onlineformular.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.

Kontakt

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen:

Zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich gerne an:
Herrn Dr. Agu,

Geschäftsbereichsvorstand 7

-Stadtplanung und Bauen-

Tel: 0201/88-88 700

Zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens informieren Sie sich gerne bei:
Herrn Weißenfels,

Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-

Tel: 0201/88-10 200